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Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Ausnahmegenehmigung bei der Regierung Oberpfalz
Hierzu werden lediglich die Abnahme bei einem Sachverständigen z.B. TÜV, KÜS, DEKRA usw. und Fahrzeugdaten benötigt
Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen: Angabe der gewogenen Achslasten und gemessenen Achsabständen
30 Euro
Antrags- und Genehmigungsverfahren
Je Genehmigungsbescheid (ohne Bescheidgebühr)